Für orthopädische Zurichtungen wie etwa orthopädische Einlagen gilt generell: Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür nur bei Privatschuhen – nicht aber bei Sicherheitsschuhen.

Hier tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein, sofern eine Fußschädigung die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist. Liegt kein Arbeitsunfall vor, kommen andere Kostenträger infrage – zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit. Inzwischen beteiligen sich aber auch viele Unternehmen selbst an den Kosten für orthopädisch veränderten Fußschutz. Schließlich wäre ein Ausfall ihrer Mitarbeiter meist teurer. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.4point-einlagen.de/elten-sicherheitsschuhe/

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