Wir lesen bei arbeitsbedarf24.de: „Können Füße gesund und gleichzeitig sicher verpackt sein? Beinhaltet das eine nicht sogar das andere? Leider nein! Denn tatsächlich steht gerade ein Arbeitnehmer, der im Normalfall orthopädische Einlagen tragen sollte, im beruflichen Rahmen jedoch auf Arbeitsschuhe angewiesen ist, vor einem Problem. Aber es gibt Lösungen dafür!“ Weiter heisst es dort:

„Warum die Einlegesohle nicht einfach wechseln? Die simple Antwort auf diese Frage lautet: weil dadurch der Schutz nicht mehr gewährleistet ist. Immerhin ändert man das gut durchdachte Konzept eines Sicherheitsschuhs mit einem solchen Eingriff. Unter Umständen verändert die fremde Einlegesohle die Isolations- bzw. Leitfähigkeit des gesamten Schuhs, wodurch es zu Unfällen im Elektrobereich kommen kann. Außerdem könnte der Abstand zwischen den Zehen und der Schutzkappe zu gering ausfallen, was wiederum bei Unfällen zu Quetschungen o.ä. führen könnte. Alle Sicherheitsschuhe müssen eine EG-Baumusterprüfbescheinigung durchlaufen, damit sie in Deutschland vertrieben und genutzt werden dürfen. Ist diese einmal vollzogen, so darf der Schuh nicht mehr verändert werden. Das bedeutet, es darf nicht eigenmächtig eine andere (z.B. Lammfell-) Einlegesohle genutzt werden, sondern nur jene vom Hersteller. Auch für den orthopädischen Spezialfall gilt diese Regelung. Da hier aber eine gesundheitliche Notwendigkeit vorliegt, gibt es dennoch Optionen…“ Im Original weiterlesen

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