Arbeitsschuh-Besitzer kommen auf vielfältige Ideen, ihre schlecht sitzenden Exemplare passend zu machen. Etwa, diese mit Zeitungspapier auszukleiden, bis sie besser sitzen. Oder man „schnippelt“ sich billige Einlagen aus dem Drogeriemarkt so zurecht, dass das Tragen keine Strapaze mehr ist. Dies kann sich zu einem enormen Sicherheitsrisiko auswachsen, das leicht unterschätzt wird. Bei unzulässigen Veränderungen am Schuh drohen Unfälle, Verletzungen und sogar der Verlust des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes! Wir haben die wichtigsten Fakten rund ums Thema zusammengestellt.

1. Wann braucht mann eine Einlage? Wer unter geringen Beschwerden, etwa Druck und Schmerzen durch einen leichten Senk- oder Hohlfuß leidet, dem reicht meist eine semi-orthopädische Einlegesohle, um seine Füße zu unterstützen. Bei stärkeren Beschwerden wie beispielsweise einem Knick-Senkfuß, einem starken Spreizfuß oder einem Fersensporn braucht es orthopädische Anpassungen in Form von Einlagen oder Zurichtungen, die der Orthopäde verschreiben kann.

2. Welche Einlage darf man im Arbeitsschuh benutzen? Wichtig ist, dass nur zugelassene Einlegesohlen und Einlagen im Sicherheitsschuh genutzt werden. Semi-orthopädische Einlegesohlen kommen oft vom demselben Hersteller wie der Schuh. Für den Bezug zertifizierte orthopädischer Einlagen nennt er zertifizierte Hersteller in der Schuhverpackung. Nur bei diesen ist sichergestellt, dass sie für den Schuh zugelassen sind. Orthopädische Einlagen passt der Orthopädie-Schuhtechniker an. Nur durch Verwendung dieser Einlagen wird das sog. Baumuster des Schuhs nicht verletzt. Dies ist relevant auch für den Fall eines Unfalls und Leistungen der Unfallversicherung.

3. Darf ich Einlegesohlen aus einem Freizeitschuh in meinen Sicherheitsschuh legen? Ganz deutlich noch einmal: Der Fußschutz verliert seine Zertifizierung, wenn er in irgendeiner Form verändert wird. Damit erlischt auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz! Wer also die Einlegesohlen aus seinen Freizeitschuhen einfach gegen die Einlegesohlen in seinen Sicherheitsschuhen austauscht, riskiert, dass sich der Freiraum unter der Zehenschutzkappe verkleinert. Bei einem Unfall kann es dann trotz Fußschutz zu Verletzungen kommen und die Versicherung zahlt nicht. Dies gilt natürlich auch für alle anderen Materialien, mit denen ein Sicherheitsschuh „ausgestopft“ wird.

4. Wie erkenne ich, ob mein Sicherheitsschuh für orthopädische Einlagen zugelassen ist? Sicherheitsschuhe sind mit dem Piktogramm „DGUV Regel 112-191“ gekennzeichnet, das ihr im Katalog und im Onlineshop findet. Es bedeutet, dass der Schuh für orthopädische Einlagen zugelassen ist. Natürlich kann man auch den Händler seines Vertrauens vor dem Kauf des Schuhs fragen.

5. Wer zahlt für orthopädische Anpassungen an seinem Sicherheitsschuh? Krankenkassen übernehmen die Kosten für orthopädische Zurichtungen und Einlagen nur bei Privatschuhen. Bei Sicherheitsschuhen tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein, sofern die Fußschädigung die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist. Liegt kein Arbeitsunfall vor, kommen andere Kostenträger infrage – zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit. Weitere Informationen über den Bestellweg finde Sie auf unserer Homepage unter https://www.4point-einlagen.de/elten-sicherheitsschuhe/#firmazahlt

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