Die Verordnung DGUV 112-191 (BGR 191) legt sehr deutlich fest, dass Standard-Sicherheitsschuhe auf keinen Fall verändert werden dürfen. Bedeutet: keine Reparatur, keine Neubesohlung, keine Zurichtung und auch keine Verwendung eigener Einlagen, sondern von Spezialeinlagen. Denn: Ein Sicherheitsschuh darf nicht in seinem Baumuster verändert werden. Hier wird klarer, warum das so sein muss:

Abnutzung der Sohlen: Immer wieder ist das Schuh- Profil selbstverantwortlich zu überprüfen. Erscheint es bereis  abgenutzt, hat es wenig Griff, ist es höchste Zeit, ein neues Paar zu beantragen. Bei der Arbeit besteht die Gefahr zu rutschen und sich dabei zu verletzten. Die Folge einer abgenutzen Schuhsohle ist die schlechtere Körperhaltung. Weil die Füße Ihren Körper nicht mehr stabil tragen. Eine schlechte Körperhaltung führt zudem auf Dauer zu Rückenproblemen und kann schwerwiegende Folgenhaben. In den Schuhsohlen können gelegentlich Risse entstehen. Die Gründe dafür sind ganz verschieden. Auf keinen Fall sollte man die Sohle zusammenkleben oder zusammenkleben lassen, da dies keine sichere Methode zur Reparatur darstellt. Auch bei Einsatz von Spezialklebern nicht. Wichtig: Reparierte Sohlen schützen  nach einem Riss nicht mehr zuverlässig vor Flüssigkeiten oder Fremdkörpern.

Sohle wurde durchbohrt: Wenn Sie in einen Nagel, Haken, Splint oder andere scharfe Objekte getreten sein, ist immer Vorsicht geboten – Ihr Schuh ist nicht mehr wirklich flüssigkeitendicht. Reste können noch in der Sohle stecken und während der Bewegungen „arbeiten“. Gefahr: Wenn sie etwa auf einem Bauhof arbeiten und mit vielen Säuren und Laugen hantieren, sollten Sie stets darauf achten, dass Ihr Sicherheitsschuh vollständig flüssigkeitsabweisend ist und keine scharfen Materialreste aus der Sohle heraustreten. Durch unmerklich eindringende Chemikalien können Sie hierdurch Verätzungen und andere ernstzunehmende Verletzungen erleiden.

Verletzungen der Kappen –  innen oder aussen: Je nach Größe, Gewicht und Spitze des Gegenstandes, der den Schuh traf, muss dieser rundum sehr gründlich auf Beschädigungen überprüft werden. Achten Sie auch auf die Seiten und Schutzplatten in den Schuhen. Wenn Sie bemerken, dass eine Schutz-Platte verrutscht ist, sollten Sie dies Ihrer Führungskraft melden. Diese ist für die persönliche Schutzausrüstung der Arbeitnehmer verantwortlich ist. Es kann auch vorkommen, dass ein Teil des Leders im Schuh Schäden vorweist. Dadurch können – wie gesagt – Flüssigkeiten in den Schuh eintreten und Sie gegebenenfalls verletzen. Bemerken Sie einen Kratzer, auch wenn der Gegenstand den Stoff des Schuhwerks nicht durchdrungen hat, sollten Sie selbst das auch schleunigst melden.

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