Sicherheitsschuhe gelten als technisches Produkt und unterliegen daher der Baumusterprüfung. Für optimalen Schutz ist die Baugleichheit ausschlaggebend, weshalb ausschließlich zertifizierte Einlagen in Arbeitsschuhen Verwendung finden sollten.
Eine Änderung des Fußschutzes, wie etwa das Austauschen der orthopädischen Einlegesohlen gegen die Einlegesohlen aus Freizeitschuhen, führt zum Verlust der Zertifizierung und somit auch des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes. Dies birgt das Risiko, dass der Freiraum unter der Zehenschutzkappe sich verringert. Im Falle eines Unfalls könnte es zu Verletzungen kommen, ohne dass die Versicherung eintritt. Das Piktogramm „DGUV Regel 112-191“ zeigt auf, welche Sicherheitsschuhe für die Nutzung orthopädischer Einlagen geeignet sind.
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