Die Krankenkassen zahlen jährlich bis zu zwei Paar orthopädische Einlagen. Die gesetzlichen Krankenkassen und auch die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Grundversorgung mit orthopädischen Einlagen. Eine entsprechende Neuregelung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt seit 2017 und umfasst:

Stützende Einlagen (4/4-lang), Bettungs-Einlagen, elastisch, bei Bedarf druckumverteilend (4/4-lang), Weichpolsterbettungseinlagen, elastisch, druckumverteilend (4/4-lang), Schaleneinlagen, elastisch (4/4-lang), Schaleneinlagen, fest, verformbar (3/4-lang), Einlagen mit Korrekturbacken (3/4-lang).

Die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgelegten Beträge gelten für verschiedene Typen orthopädische Einlagen und umfassen sämtliche Kosten und Leistungen. Dazu zählen unter anderem:

Material- und Herstellungskosten für orthopädische Einlagen, Maßabdruck/Formabdruck zur Anpassung der orthopädischen Einlagen an die Füße, Größenauswahl, Anprobe und Einweisung in die Handhabung der orthopädischen Einlagen, Notwendige Nacharbeiten

Auch die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für orthopädische Einlagen. Schauen Sie für weitere Informationen in Ihren Versicherungsunterlagen nach.

Wichtiger Hinweis: Fußschmerzen treten an unterschiedlichen Punkten auf, da sich am Fuß zahlreiche Muskeln, Sehnen, Bänder, Nerven und Blutgefäße befinden. Erkrankungen und Verletzungen dieser Strukturen können zu Fußschmerzen führen, zum Beispiel beim Auftreten. Häufig sind Unfälle – etwa wenn der Fuß umknickt – und Fehlbelastungen der Grund für Schmerzen in den Füßen. Bei Fußschmerzen ist es wichtig, eine sichere Diagnose zu stellen. Zwar verschwinden Fußschmerzen in manchen Fällen – vor allem, wenn sie nach kurzer, ungewohnter Belastung aufgetreten sind – nach einiger Zeit von ganz alleine wieder. Doch wenn die Schmerzen im Fuß länger anhalten, ist ein Arztbesuch ratsam.

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