Die meisten Sicherheitsschuhe sind im Katalog oder Online-Shop mit dem Piktogramm „DGUV Regel 112-191“ gekennzeichnet.
Der Hinweis bedeutet, dass der Schuh für spezielle orthopädische Einlagen zugelassen ist, die zum Baumuster passen. Natürlich kann man auch den Händler seines Vertrauens vor dem Kauf des Schuhs fragen. Wer zahlt nun für orthopädische Anpassungen an meinem Sicherheitsschuh? Krankenkassen übernehmen die Kosten für orthopädische Zurichtungen und Einlagen nur bei Privatschuhen. Bei Sicherheitsschuhen tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein, sofern die Fußschädigung die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist. Liegt kein Arbeitsunfall vor, kommen andere Kostenträger infrage – zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit. Weiterführende Informationen dazu findet man beim Arbeitsschuh-Hersteller ELTEN
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