Auf den ersten Blick scheint die Vielfalt von Erscheinungsformen und Einsatzmöglichkeiten fußunterstützender Ausstattungen unübersichtlich. Und es gibt zum Thema viele Missverständnisse. Hier eine Klärung:

Konfektionierte Einlegesohlen benötigen keine ärztliche Verordnung. Sie werden als mechanische Hilfsmittel allgemein bei Fußbeschwerden verwendet, wobei keine verbessernde Wirkung auf vorliegende Fußerkrankungen erfolgt. Die Einlegesohlen dienen zur Wärmeverbesserung, Weichpolsterung und Schweißabsorption. Verwendet werden verschiedene Materialien. Die weiche flexible Grundsohle ist zum Beispiel mit Wolle, Aktivkohle, Schaumstoff oder Textilfasergewebe oder perforiertem Material überzogen.

Konfektionierte, leichte und platzsparende Fußstützen sind zur Abstützung der Gewölbe vorgesehen. Zur Fertigung werden haltbare und elastische Materialien wie Gummi, Schaumstoffe, Kork-Latex-Gemische, die mit Leder oder textilen Stoffen ­überzogen sind, verwendet.

Präzise Vermessung einer orthopädischen 4Point Maßeinlage

Orthopädische Maßeinlagen werden zur Behandlung von Fußerkrankungen und Fußdeformitäten vom Arzt paarweise verordnet und vom Orthopädietechniker oder Orthopädieschuhmacher gefertigt. Mit Maßeinlagen können statische und dynamische Belastungen des Fußes verbessert werden. Weiterhin ist eine Druck- und Gewichtsumverteilung wichtig. Unterschieden werden Stütz-, Korrektur-, Bettungs-, Sonder-, sensomotorische Einlagen und diabetesadaptierte Fußbettungen. Für den Bereich Arbeits- und Sicherheits-Schuhe gelten besondere Kriterien und Voraussetzungen  durch gesetzliche Maßgaben. Für den kindlichen wachsenden Fuß kommen vorwiegend korrigierende Maßeinlagen infrage. Beim diabetischen oder rheumatischen Fuß sind zur Druckumverteilung durch Abbau von Druckspitzen diabetesadaptierte Fußbettungen unverzichtbar.


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