Einleitung: Ein neuer Blick aufArbeits- Sicherheitsschuhe
Nach der Fusion von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung die Schriftenwerke vereinheitlicht und umbenannt. Seit 2014 trägt die Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR) 191 den Namen DGUV Regel 112-191.
DGUV Regel 112-191: Definieren von Sicherheitsstandards
Die DGUV Regeln tragen entscheidend zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren bei. Die DGUV Regel 112-191 konzentriert sich auf den Einsatz von Fuß- und Knieschutz. Eine bedeutende Änderung trat im Januar 2007 in Kraft: Nun muss man jede orthopädische Anpassung von Sicherheitsschuhen daraufhin prüfen, ob sie noch immer den Anforderungen der Norm EN ISO 20345 entspricht.
Orthopädische Anpassungen: Zwischen Prüfungen und Zertifikaten
Offizielle Prüfinstitute führen diese Prüfungen durch und stellen anschließend eine EG-Baumusterprüfbescheinigung aus. Die damit verbundenen Kosten sind hoch, sodass es nicht praktikabel ist, diese Prüfung für jede orthopädische Anpassung individuell durchzuführen.
ELTENs innovative Lösungen für orthopädische Herausforderungen
Um den Bedarf an orthopädischen Anpassungen dennoch zu decken, hat ELTEN ein breites Sortiment an Sicherheitsschuhen entwickelt, die bereits im Vorfeld für die häufigsten orthopädischen Probleme zertifiziert wurden.
Spezielle Anpassungen für den österreichischen Markt
ELTEN ist auch auf den österreichischen Markt vorbereitet. Hier gelten ähnliche Regeln wie in Deutschland, mit der Ausnahme, dass die Schuhe den Rutschhemmungswert SRC nach EN ISO 20345 erreichen müssen und keine ¾-Einlagen verwendet werden dürfen.
Fazit: ELTENs Engagement für die Arbeitssicherheit
Sie können in den Übersichten am Ende dieses Dokuments überprüfen, ob ein Schuh auch gemäß der ÖNorm angepasst werden darf.
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