Bei Schuheinlagen ist eine gesetzliche Zuzahlung von 10% zu entrichten, sowie eine wirtschaftliche Aufzahlung je nach Materialausführung und Sonderausstattung. Diese ist privat zu entrichten. Die Kassen bezahlen lediglich die Einlage, die auf dem Rezept steht. Jedem Versicherten stehen maximal 2 Paar pro Jahr zu. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse. Hier sehen Sie den klassischen Weg zu Ihrer Einlage:

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