Neben der privaten Bestellung können wir Ihnen auch 4Point Maßeinlagen gegen Vorlage eines Rezepts liefern. Unsere Einlagen sind medizinische Hilfsmittel und werden nach den Normen des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen in der Produktgruppe 08-Einlagen/ 03-Fuß gefertigt.

Erst einmal die rechtliche Definition: 

Einlagen sind funktionelle Orthesen zur Stützung, Bettung oder Korrektur von Fußdeformitäten, speziell zur Entlastung oder Lastumverteilung der Fußweichteile. Sie werden aus Kork, Leder, thermoplastischen Kunststoffen oder Faserverbundstoffen (z.B. Carbon-basierte Kunststoffe) gefertigt. Mit einer Einlagenverordnung Ihres Arztes, können die Kosten anteilig mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden. Gesetzliche Kassenrezepte können derzeitig aufgrund der Vertragslage nicht entgegengenommen werden. 

Möchten Sie Einlagen mit Ihrer privaten Krankenkasse abrechnen, berücksichtigen Sie bitte folgendes Vorgehen:

  1. Suchen Sie sich über den Einlagenfinder mit entsprechender Angabe Ihrer Probleme die passende Einlage aus, schließen die Bestellung aber noch nicht ab. 
  2. Ein Verordnungstext ist als Download auf der entsprechenden Einlagenseite hinterlegt.
  3. Lassen Sie sich vom Ihrem Arzt ein blaues Privat-Rezept über die Notwendigkeit einer Einlagenversorgung auf Basis des bereitgestellten Verordnungstextes ausstellen.
  4. Bestellen und bezahlen Sie nach Erhalt des Rezeptes Ihre Einlagen. Das Bestelldatum muss zwingend jünger sein, als das Rezeptdatum.


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Tags: Bestellung, Krankenkasse, Maßeinlagen, Orthesen, Privat-Rezept, Rezept
  • Laura Krone sagt:

    Ich möchte eine Knieorthesen kaufen. Interessant, dass diese auch auf Rezept verschrieben werden können. Das sollte ich mir merken.

  • Ich hätte gerne neue Schuheinlagen. Daher ist es gut zu wissen, dass meine gesetzlichen Kassenrezepte nicht angenommen werden können. Ich denke, das werde ich mir trotzdem leisten.

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