Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für individuelle Einlagen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei ist es wichtig, dass die Einlagen medizinisch notwendig sind und eine ärztliche Verordnung vorliegt. Es empfiehlt sich, hierzu einen Steuerberater oder die zuständige Finanzbehörde zu konsultieren.

  • Interessant zu wissen, dass die Kosten für individuelle Einlagen unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sind. Es ist gut, dass medizinische Notwendigkeit und eine ärztliche Verordnung hier eine Rolle spielen. Ein Steuerberater oder das Finanzamt zu konsultieren, scheint auf jeden Fall sinnvoll zu sein, um sicherzugehen, dass alles korrekt abgerechnet wird. Danke für die Info!

  • Ja, orthopädische Maßeinlagen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Es lohnt sich, die genauen Regelungen zu prüfen, um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Informationen zu individuellen Orthopädischen Maßeinlagen für höchsten Komfort findest du hier: https://de.photosmap.com/

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