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Einlagen: So läuft die Kostenerstattung für Privatpatienten

Als Privatpatient haben Sie die Möglichkeit sich, die Kosten für Ihre Einlagen erstatten zu lassen. So geht es:

Einlagen erstatten lassen

Den dafür nötigen Verordnungstext erhalten Sie mit Ihren individuell angefertigten Einlagen. Diesen legen Sie bei Ihrem Facharzt für Orthopädie vor, um ein Rezept zu erhalten, welches Sie zusammen mit Ihrer Rechnung nur noch bei Ihrer Krankenkasse einzureichen brauchen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Kassenpatienten aus und um Hamburg haben die Möglichkeit, Ihre Einlagen auf Rezept (inkl. einer Zuzahlung) in unserer Meisterwerkstatt in Hamburg anfertigen zu lassen.

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Wie bekomme ich Einlagen auf Rezept?

Neben der privaten Bestellung können wir Ihnen auch 4Point Maßeinlagen gegen Vorlage eines Rezepts liefern. Unsere Einlagen sind medizinische Hilfsmittel und werden nach den Normen des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen in der Produktgruppe 08-Einlagen/03-Fuß gefertigt.

Erst einmal die rechtliche Definition: Einlagen sind funktionelle Orthesen zur Stützung, Bettung oder Korrektur von Fußdeformitäten, speziell zur Entlastung oder Lastumverteilung der Fußweichteile. Sie werden aus Kork, Leder, thermoplastischen Kunststoffen oder Faserverbundstoffen (z.B. Carbon-basierte Kunststoffe) gefertigt. Mit einer Einlagenverordnung Ihres Arztes, können die Kosten anteilig mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden. Gesetzliche Kassenrezepte können derzeitig aufgrund der Vertragslage nicht entgegen genommen werden. Möchten Sie Einlagen mit Ihrer privaten Krankenkasse abrechnen, berücksichtigen Sie bitte folgendes Vorgehen:

  1. Suchen Sie sich über den Einlagenfinder mit entsprechender Angabe Ihrer Probleme die passende Einlage aus, schließen die Bestellung aber noch nicht ab. 
  2. Ein Verordnungstext ist als Download auf der entsprechenden Einlagenseite hinterlegt.
  3. Lassen Sie sich vom Ihrem Arzt ein blaues Privat-Rezept über die Notwendigkeit einer Einlagenversorgung auf Basis des bereitgestellten Verordnungstextes ausstellen.
  4. Bestellen und bezahlen Sie nach Erhalt des Rezeptes Ihre Einlagen. Das Bestelldatum muss zwingend jünger sein, als das Rezeptdatum.


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Einlagen auf Rezept: Worauf müssen Versicherte achten?

Neben der privaten Bestellung können wir Ihnen auch 4Point Maßeinlagen gegen Vorlage eines Rezepts liefern. Unsere Einlagen sind medizinische Hilfsmittel und werden nach den Normen des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen in der Produktgruppe 08-Einlagen/03-Fuß gefertigt. Worauf gesetzlich wie privat Versicherte achten müssen, damit es reibungslos klappt:

Gesetzlich und privat Versicherte kommen auf verschiedenen Wegen zu ihren Einlagen. Wir schreiben, wie es klappt.

Gesetzlich Versicherte: Haben Sie ein GKV Rezept (rosa Rezept/Verordnung) von Ihrem Arzt bekommen, ist dieses in der Regel, laut GKV, mit dem Ausstellungsdatum 28 Tage lang gültig. Zu beachten ist:
– Es dürfen pro Rezept 3 Hilfsmitteln auf dem Rezept aufgelistet werden.
– Hilfsmittel und Medikamente dürfen nicht miteinander vermischt werden
– Eine Diagnose auf dem Rezept darf nicht fehlen

Die Krankenkassen haben den Auftrag von der Gesetzgebung bekommen, die Versicherten mit zugelassenen Hilfsmitteln (z.B. Bandagen, Einlagen, Orthesen), die der Arzt verordnet hat, zu versorgen. Da die Krankenkassen in vielen Bereichen Festbeträge haben, gibt es aufzahlungsfreie Standartprodukte. Möchte der Patient eine optimierte Leistung erhalten, zahlt er deshalb zu seinem Eigenanteil des Rezeptes weitere Mehrkosten dazu. Nur durch seine „wirtschaftliche Aufzahlung“, (Krankenkassendeutsch), bekommt der Patient eine  hochwertigere Einlage, die individueller angepasst werden kann. Sonderanfertigungen, wie besondere Einlagen, orthopädische Schuhe und Orthesen, müssen per Kostenvoranschlag zur Kostenklärung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Leider versuchen die Krankenkassen eine sehr kostengünstige Variante durchzusetzen, die sich in der Wirtschaftlichkeit der Betriebe oft nicht mehr umsetzten lassen.

Privat Versicherte: Haben Sie ein Privatrezept (blaues Rezept/Verordnung) von Ihrem Arzt bekommen, ist dieses in der Regel mit dem Ausstellungsdatum 3 Monate lang gültig. Zu beachten ist:
– Es dürfen pro Rezept 3 Hilfsmitteln auf dem Rezept aufgelistet werden.
– Hilfsmittel und Medikamente dürfen nicht miteinander vermischt werden.
– Eine Diagnose auf dem Rezept darf nicht fehlen!

Einlagen-Aufträge auf Privatrezept werden von den Orthopädiewerkstätten entgegengenommen. Die Kosten für hochwertigere Einlagen werden in der Regel von den privaten Krankenkassen übernommen. Bei einem Rezept für Einlagen in der Sonderanfertigung klärt der Techniker den Versicherten über Kosten und Art der Einlagen auf und händigt ihm einen Kostenvoranschlag aus, der bei der Privatversicherung eingereicht wird, um eine Zusage für die Kostendeckung zu erhalten. Erst nach Erhalt der Zusage der Versicherung, erteilt der Patient dem Betrieb den Auftrag.

Beim Privatrezept geht der Patient zunächst in Vorleistung und rechnet die entstandenen Kosten nach Erhalt des Heil- und Hilfsmittels (Einlage) mit seiner privaten Krankenkasse ab. Sie sollten eine Kopie der Rechnung und Verordnung einreichen. Es empfiehlt sich deshalb, eine beglaubigte Kopie von der Orthopädiewerkstatt erstellen zu lassen.

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