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Einlagen in Sicherheitsschuhen: Antragstellung, Kostenübernahme, Schuh-Varianten

Arbeitnehmer, die orthopädische Einlagen tragen sollen und auch im beruflichen Rahmen auf Arbeitsschuhe angewiesen sind, stehen erst einmal vor einem Problem. Welche passen in welche Schuhe, welches Baumuster ist zu berücksichtigen? Es tauchen rechtliche Fragen auf. Es gibt Hintergrundinformationen und gute Lösungen.

Modelle von ELTEN mit unseren Einlagen

Benötigen Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls orthopädische Sicherheitsschuhe oder Einlagen, übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten. Ansonsten kann bei einem Sozialversicherungsträger ein „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)“ gestellt werden. Welche Formulare braucht es zur Einreichung? G0133 – Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen. G0135 – Antrag auf Folgeversorgung oder Wechselversorgung für die orthopädische Ausstattung von Fußschutz oder für Arbeitsschuhe. Alles Zum Thema lesen wir bei arbeitsbedarf24.de und vertieft bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

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Gelesen im Focus: „Bei Fuß-, Knie- und Hüftproblemen – klassische Einlegesohlen schaden sogar – Orthopäde erklärt, was wirklich hilft“

In diesem Artikel im Focus wird deutlich darauf hingewiesen, dass klassische Schaumstoff-Einlagen nicht erste Wahl sein können, daß sie sogar schaden. Die sensomotorischen sind die Lösung, weil sie stützen und den Gangapparat aktivieren und trainieren. Wir freuen uns, dass dies so deutlich klargestellt wird. Wir lesen: 

„Rund 60 Prozent der Jugendlichen haben Fußfehlstellungen, dabei nimmt die Anzahl sogar zu. Ursache ist einerseits das veränderte Freizeitverhalten der Kinder, Stichwort Youtube statt Sportverein, andererseits „der falsche Ehrgeiz der Eltern, ihre Kinder möglichst früh zum Laufen zu bringen und deshalb die Füßchen schon früh in Schuhe zu stecken,“ berichtet Martin Marianowicz, Orthopäde und Vorsitzender der Abteilung Deutschland und Osteuropa des „World Institute of Pain“.

Fußprobleme können sich bis in die Halswirbelsäule auswirken

Die Folgen sind häufig Senk-Knick-Spreizfüße (umgangssprachlich Plattfüße), Hohlfuß und andere Fehlstellungen. Unbehandelt kann es dadurch zu weiteren Problemen kommen, „denn letztlich darf der Fuß nicht einzeln betrachtet werden, sondern ist die Basis einer Wirkungskette, die über Knie, Hüften und Lendenwirbel bis zum Kopf reicht“, erklärt der Experte…“

weiter zum Grund:

„„Klassische Einlagen, wie man sie kennt, wirken in der Regel auch nur passiv stützend und werden längerfristig die Fußmuskulatur eher schwächen“, warnt Martin Marianowicz. Letztendlich kann der Fuß von dieser passiven Unterstützung abhängig werden und ohne das Hilfsmittel schmerzt der Fuß. „Das ist wie mit den Stützmiedern für den Rücken“, vergleicht er. Außer nach schweren Operationen oder Brüchen seien sie wenig ratsam, weil sie den Rücken schwächen und obendrein viel kosten würden…“

weiter zur Lösung:

„Eine Alternative zu diesen passiven Hilfsmitteln ist eine neue Generation von Einlegesohlen, die sogenannten sensomotorischen oder propriozeptiven Einlagen, die den Fuß aktivieren. Diese speziellen Einlegesohlen werden sorgfältig nach der individuellen Situation angefertigt. Dazu ist eine Ganganalyse und die Messung der Druckverteilung auf den Fuß wichtig.

Die Sohlen sind weich und bestehen aus unterschiedlich großen Druckpolstern (Poletten). „Die Einlagen aktivieren oder hemmen auf diese Weise Muskelgruppen mit Über- oder Unterfunktion, so dass der Bewegungsapparat eine neue, physiologische Bewegungsstrategie erarbeiten muss“, erklärt der Orthopäde. Das gezielte Setzen von Reizen verändere also die Stütz- und Zielmotorik..“

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Einlagen auf Rezept: Worauf müssen Versicherte achten?

Neben der privaten Bestellung können wir Ihnen auch 4Point Maßeinlagen gegen Vorlage eines Rezepts liefern. Unsere Einlagen sind medizinische Hilfsmittel und werden nach den Normen des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen in der Produktgruppe 08-Einlagen/03-Fuß gefertigt. Worauf gesetzlich wie privat Versicherte achten müssen, damit es reibungslos klappt:

Gesetzlich und privat Versicherte kommen auf verschiedenen Wegen zu ihren Einlagen. Wir schreiben, wie es klappt.

Gesetzlich Versicherte: Haben Sie ein GKV Rezept (rosa Rezept/Verordnung) von Ihrem Arzt bekommen, ist dieses in der Regel, laut GKV, mit dem Ausstellungsdatum 28 Tage lang gültig. Zu beachten ist:
– Es dürfen pro Rezept 3 Hilfsmitteln auf dem Rezept aufgelistet werden.
– Hilfsmittel und Medikamente dürfen nicht miteinander vermischt werden
– Eine Diagnose auf dem Rezept darf nicht fehlen

Die Krankenkassen haben den Auftrag von der Gesetzgebung bekommen, die Versicherten mit zugelassenen Hilfsmitteln (z.B. Bandagen, Einlagen, Orthesen), die der Arzt verordnet hat, zu versorgen. Da die Krankenkassen in vielen Bereichen Festbeträge haben, gibt es aufzahlungsfreie Standartprodukte. Möchte der Patient eine optimierte Leistung erhalten, zahlt er deshalb zu seinem Eigenanteil des Rezeptes weitere Mehrkosten dazu. Nur durch seine „wirtschaftliche Aufzahlung“, (Krankenkassendeutsch), bekommt der Patient eine  hochwertigere Einlage, die individueller angepasst werden kann. Sonderanfertigungen, wie besondere Einlagen, orthopädische Schuhe und Orthesen, müssen per Kostenvoranschlag zur Kostenklärung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Leider versuchen die Krankenkassen eine sehr kostengünstige Variante durchzusetzen, die sich in der Wirtschaftlichkeit der Betriebe oft nicht mehr umsetzten lassen.

Privat Versicherte: Haben Sie ein Privatrezept (blaues Rezept/Verordnung) von Ihrem Arzt bekommen, ist dieses in der Regel mit dem Ausstellungsdatum 3 Monate lang gültig. Zu beachten ist:
– Es dürfen pro Rezept 3 Hilfsmitteln auf dem Rezept aufgelistet werden.
– Hilfsmittel und Medikamente dürfen nicht miteinander vermischt werden.
– Eine Diagnose auf dem Rezept darf nicht fehlen!

Einlagen-Aufträge auf Privatrezept werden von den Orthopädiewerkstätten entgegengenommen. Die Kosten für hochwertigere Einlagen werden in der Regel von den privaten Krankenkassen übernommen. Bei einem Rezept für Einlagen in der Sonderanfertigung klärt der Techniker den Versicherten über Kosten und Art der Einlagen auf und händigt ihm einen Kostenvoranschlag aus, der bei der Privatversicherung eingereicht wird, um eine Zusage für die Kostendeckung zu erhalten. Erst nach Erhalt der Zusage der Versicherung, erteilt der Patient dem Betrieb den Auftrag.

Beim Privatrezept geht der Patient zunächst in Vorleistung und rechnet die entstandenen Kosten nach Erhalt des Heil- und Hilfsmittels (Einlage) mit seiner privaten Krankenkasse ab. Sie sollten eine Kopie der Rechnung und Verordnung einreichen. Es empfiehlt sich deshalb, eine beglaubigte Kopie von der Orthopädiewerkstatt erstellen zu lassen.

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