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Der Anspruch von Einlagen gegenüber Krankenkassen – so ist die Praxis

Krankenkassen übernehmen orthopädische Einlagen. Die gesetzlichen Krankenkassen orientieren sich dabei an dem vom Spitzenverband VDAK ermittelten Preisen. Es sind keine kalkulatorischen mit dem Versorger verhandelten Preisvereinbarung für Maßeinlagen, sondern sind festgelegt. Wie geht das nun mit der Bewilligung und Übernahme durch die Krankenkasse?

 

Versorgungen mit Einlagen für Arbeitsschuhe sind keine Krankenkassenleistungen. Wer sie übernimmt, erfahren Sie im Bereich „Elten Sicherheitsschuhe Einlagen“
Wenn einem Kunden von seinem Arzt Schuheinlagen verordnet werden, übernehmen Krankenkassen die Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Festbeträge. Diese ist abhängig von der Art Ihrer Einlage. Der jeweilige Versorger mit den notwendigen Zulassungen nennt in diesem Fall die Höhe der Festbeträge. Die Gesetzliche Zuzahlung für orthopädischen Einlagen ist zehn Prozent vom Rezeptwert, bemessen am ermittelten Wert für Einlagen durch die Krankenkassen, mindestens fünf bis höchstens zehn Euro. Bei aufwendigeren Einlagen fallen in der Regel Mehrkosten an, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Über diese anfallenden Kosten sind Kunden vor der Versorgung zu informieren. 
 
Wenn der Arzt (Hausarzt oder Facharzt) zum ersten Mal unseren Kunden Einlagen verordnet, hat er die Möglichkeit, halbjährlich und im Jahr 2 Paar Einlagen zu verschreiben. In medizinisch begründeten Fällen, nach einer eintrage Zeit von ca. 14 Tagen, kann der Arzt aus medizinischer Sicht (z. B. Wechselpaar aus hygienischen Gründen) ein zweites Paar Einlagen verordnen.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Einlagenversorgung aus der Empfehlung des Spitzenverbandes der Krankenkassen, Versorgung mit bis zu 2 Paar Einlagen im laufenden Kalenderjahr. Versorgungen bei Kindern bis 18 Jahren mit orthopädischen Einlagen für Sportgebrauch werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Festbetragsregelung übernommen. Versorgungen bei Erwachsenen mit orthopädischen Einlagen für Sportgebrauch sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und es werden keine Kosten übernommen. 

Private Versorgungen für Kinder und Erwachsene mit orthopädischen Einlagen, sind in den Verträgen unter Hilfsmittelversorgung hinterlegt. Die Kosten für orthopädische Einlagen sowie Sporteinlagen werden überwiegend übernommen.

Versorgungen mit Einlagen für Arbeitsschuhe sind keine Krankenkassenleistungen. Unsere Kunden wenden sich in diesem Fall an Ihren jeweils zuständigen Arbeitgeber, die Kostenträger sind Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit und lassen dort Ihre Ansprüche prüfen.  

Sinnvolle sensomotorische Einlagen bei Erwachsenen im Kostengenehmigungsverfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht mehr übernommen. Die Krankenkassen werden nur solche Hilfsmittel und Therapien bezahlen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA positiv bewertet werden. Bisher konnte der medizinische Nutzen der sensomotorischen Einlagen anhand der vorliegenden Studienlage nicht nachgewiesen werden. Der G-BA ist ein Gremium von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Psychotherapeuten und Krankenkassen.

Bei unseren 4Point Einlagen handelt es sich um Basiskernversorgungen mit sensomotorischen Elementen, in einer gesamten Kollektion, die auf die Probleme des Trägers nach seinen Maßen angepasst werden. Mit unseren Jahrzehnten langen Erfahrungen mit sensomotorisch wirkenden Einlagen werden wir immer den Weg der aktiven Unterstützung in unseren Einlagenkollektionen hinterlegen, um den problembehafteten Füßen mit neuraler Sensomotorik weiter zu helfen, wie unsere Kunden es von uns gewohnt sind.

Um es deutlich zu sagen: Unsere 4Point Einlagen werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Festbetragsregelung übernommen. Es wird eine Aufzahlung Vorort mit Rezept von ca. 30€ inklusive der Gesetzlichen Zuzahlung erhoben. Darum wird auch zukünftig die Vernunft und Erfahrung des Handwerks in unserer Firma im Vordergrund stehen zum Wohl der Fußgesundheit. 

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Ab wann zum Orthopäden gehen?

Wenn Fußschmerzen längere Zeit anhalten, sollten Sie auf jeden Fall einen Arzt konsultieren und orthopädische Einlagen in Betracht ziehen. Orthopädie-Schuhmeister für die Ausführung gibt es in jedem größeren Ort.

Maßgeschneiderte orthopädische Einlagen vom Fachmann

Fußschmerzen machen sich sowohl beim Auftreten als auch in Ruhestellung bemerkbar. Mit orthopädischen Einlagen, die auf ärztliche Verordnung von gesetzlichen und privaten Krankenkasse übernommen werden, können Sie gegensteuern. Fußschmerzen können unterschiedlichste Gründe haben und in vielfältigsten Formen auftreten. Je nach Ursache äußern sich Fußschmerzen etwa durch plötzliche stechende Schmerzen, beispielsweise bei einem Bänderriss. Oder aber der Fuß ist dick angeschwollen und fühlt sich warm an. Diese Symptome deuten auf eine Entzündung des Fußes hin. In vielen Fällen können solche Beschwerden durch das tägliche Tragen von orthopädischen Einlagen gelindert oder sogar komplett therapiert werden. Die Kosten für orthopädische Einlagen übernehmen die gesetzlichen und auch die meisten privaten Krankenkassen.

Oftmals können Fußschmerzen auch der Grund für weitere Beschwerden wie Knieschmerzen, Beinschmerzen oder Hüftschmerzen sein.Als Betroffener sollten Sie sich im Fall von Fußschmerzen zunächst an Ihren Hausarzt wenden. Er überweist Sie zu einem entsprechenden Facharzt, der Ihnen unter Umständen orthopädische Einlagen empfiehlt. Orthopädische Einlagen unterstützen die natürliche Funktionsweise des Fußes und können helfen, schmerzhafte Entzündungen und weitere Fußbeschwerden zu vermeiden.

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