Nach der Fusion von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern hatte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Vereinheitlichung und Umbenennung der Schriftenwerke vorgenommen. Die Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR) 191 heißt seit 2014 DGUV Regel 112-191.

Die DGUV Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dienen der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die DGUV Regel 112-191 beschäftigt sich mit der Benutzung von Fuß- und Knieschutz.
Im Januar 2007 war eine Änderung der Richtlinie BGR 191 in Kraft getreten. Sie besagt, dass bei jeder orthopädischen Anpassung von Sicherheitsschuhen geprüft werden muss, ob diese weiterhin den Anforderungen der Norm EN ISO 20345 gemäß Zertifikat entsprechen. Diese Prüfung muss durch ein offizielles Prüfinstitut durchgeführt werden, welches anschließend eine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausstellt. Die Kosten für eine solche Prüfung sind erheblich, sodass es wirtschaftlich nicht tragbar ist, diese individuell für jede angefragte orthopädische Änderung und jedes einzelne Paar Schuhe durchzuführen. Um der Nachfrage nach orthopädischen Anpassungen dennoch gerecht zu werden, bietet die ELTEN GmbH für die häufigsten orthopädischen Problemstellungen ein umfangreiches Sortiment von Sicherheitsschuhen an, die dafür im Vorfeld zertifiziert wurden.
Auch für den österreichischen Markt ist ELTEN bestens aufgestellt. Laut der ÖNorm Z 1259 gelten im Bereich orthopädischer Fußschutz dieselben Regeln wie in Deutschland mit zwei Ausnahmen. Die Schuhe müssen zwingend den Rutschhemmungswert SRC gemäß EN ISO 20345 erreichen und es dürfen keine ¾-Einlagen verwendet werden. In den Übersichten am Ende dieses Heftes können Sie erkennen, ob ein Schuh auch gemäß ÖNorm verändert werden darf.
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