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Einlagen auf Rezept: Worauf müssen Versicherte achten?

Neben der privaten Bestellung können wir Ihnen auch 4Point Maßeinlagen gegen Vorlage eines Rezepts liefern. Unsere Einlagen sind medizinische Hilfsmittel und werden nach den Normen des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen in der Produktgruppe 08-Einlagen/03-Fuß gefertigt. Worauf gesetzlich wie privat Versicherte achten müssen, damit es reibungslos klappt:

Gesetzlich und privat Versicherte kommen auf verschiedenen Wegen zu ihren Einlagen. Wir schreiben, wie es klappt.

Gesetzlich Versicherte: Haben Sie ein GKV Rezept (rosa Rezept/Verordnung) von Ihrem Arzt bekommen, ist dieses in der Regel, laut GKV, mit dem Ausstellungsdatum 28 Tage lang gültig. Zu beachten ist:
– Es dürfen pro Rezept 3 Hilfsmitteln auf dem Rezept aufgelistet werden.
– Hilfsmittel und Medikamente dürfen nicht miteinander vermischt werden
– Eine Diagnose auf dem Rezept darf nicht fehlen

Die Krankenkassen haben den Auftrag von der Gesetzgebung bekommen, die Versicherten mit zugelassenen Hilfsmitteln (z.B. Bandagen, Einlagen, Orthesen), die der Arzt verordnet hat, zu versorgen. Da die Krankenkassen in vielen Bereichen Festbeträge haben, gibt es aufzahlungsfreie Standartprodukte. Möchte der Patient eine optimierte Leistung erhalten, zahlt er deshalb zu seinem Eigenanteil des Rezeptes weitere Mehrkosten dazu. Nur durch seine „wirtschaftliche Aufzahlung“, (Krankenkassendeutsch), bekommt der Patient eine  hochwertigere Einlage, die individueller angepasst werden kann. Sonderanfertigungen, wie besondere Einlagen, orthopädische Schuhe und Orthesen, müssen per Kostenvoranschlag zur Kostenklärung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Leider versuchen die Krankenkassen eine sehr kostengünstige Variante durchzusetzen, die sich in der Wirtschaftlichkeit der Betriebe oft nicht mehr umsetzten lassen.

Privat Versicherte: Haben Sie ein Privatrezept (blaues Rezept/Verordnung) von Ihrem Arzt bekommen, ist dieses in der Regel mit dem Ausstellungsdatum 3 Monate lang gültig. Zu beachten ist:
– Es dürfen pro Rezept 3 Hilfsmitteln auf dem Rezept aufgelistet werden.
– Hilfsmittel und Medikamente dürfen nicht miteinander vermischt werden.
– Eine Diagnose auf dem Rezept darf nicht fehlen!

Einlagen-Aufträge auf Privatrezept werden von den Orthopädiewerkstätten entgegengenommen. Die Kosten für hochwertigere Einlagen werden in der Regel von den privaten Krankenkassen übernommen. Bei einem Rezept für Einlagen in der Sonderanfertigung klärt der Techniker den Versicherten über Kosten und Art der Einlagen auf und händigt ihm einen Kostenvoranschlag aus, der bei der Privatversicherung eingereicht wird, um eine Zusage für die Kostendeckung zu erhalten. Erst nach Erhalt der Zusage der Versicherung, erteilt der Patient dem Betrieb den Auftrag.

Beim Privatrezept geht der Patient zunächst in Vorleistung und rechnet die entstandenen Kosten nach Erhalt des Heil- und Hilfsmittels (Einlage) mit seiner privaten Krankenkasse ab. Sie sollten eine Kopie der Rechnung und Verordnung einreichen. Es empfiehlt sich deshalb, eine beglaubigte Kopie von der Orthopädiewerkstatt erstellen zu lassen.

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