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Der Anspruch von Einlagen gegenüber Krankenkassen – so ist die Praxis

Krankenkassen übernehmen orthopädische Einlagen. Die gesetzlichen Krankenkassen orientieren sich dabei an dem vom Spitzenverband VDAK ermittelten Preisen. Es sind keine kalkulatorischen mit dem Versorger verhandelten Preisvereinbarung für Maßeinlagen, sondern sind festgelegt. Wie geht das nun mit der Bewilligung und Übernahme durch die Krankenkasse?

 

Versorgungen mit Einlagen für Arbeitsschuhe sind keine Krankenkassenleistungen. Wer sie übernimmt, erfahren Sie im Bereich „Elten Sicherheitsschuhe Einlagen“
Wenn einem Kunden von seinem Arzt Schuheinlagen verordnet werden, übernehmen Krankenkassen die Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Festbeträge. Diese ist abhängig von der Art Ihrer Einlage. Der jeweilige Versorger mit den notwendigen Zulassungen nennt in diesem Fall die Höhe der Festbeträge. Die Gesetzliche Zuzahlung für orthopädischen Einlagen ist zehn Prozent vom Rezeptwert, bemessen am ermittelten Wert für Einlagen durch die Krankenkassen, mindestens fünf bis höchstens zehn Euro. Bei aufwendigeren Einlagen fallen in der Regel Mehrkosten an, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Über diese anfallenden Kosten sind Kunden vor der Versorgung zu informieren. 
 
Wenn der Arzt (Hausarzt oder Facharzt) zum ersten Mal unseren Kunden Einlagen verordnet, hat er die Möglichkeit, halbjährlich und im Jahr 2 Paar Einlagen zu verschreiben. In medizinisch begründeten Fällen, nach einer eintrage Zeit von ca. 14 Tagen, kann der Arzt aus medizinischer Sicht (z. B. Wechselpaar aus hygienischen Gründen) ein zweites Paar Einlagen verordnen.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Einlagenversorgung aus der Empfehlung des Spitzenverbandes der Krankenkassen, Versorgung mit bis zu 2 Paar Einlagen im laufenden Kalenderjahr. Versorgungen bei Kindern bis 18 Jahren mit orthopädischen Einlagen für Sportgebrauch werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Festbetragsregelung übernommen. Versorgungen bei Erwachsenen mit orthopädischen Einlagen für Sportgebrauch sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und es werden keine Kosten übernommen. 

Private Versorgungen für Kinder und Erwachsene mit orthopädischen Einlagen, sind in den Verträgen unter Hilfsmittelversorgung hinterlegt. Die Kosten für orthopädische Einlagen sowie Sporteinlagen werden überwiegend übernommen.

Versorgungen mit Einlagen für Arbeitsschuhe sind keine Krankenkassenleistungen. Unsere Kunden wenden sich in diesem Fall an Ihren jeweils zuständigen Arbeitgeber, die Kostenträger sind Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit und lassen dort Ihre Ansprüche prüfen.  

Sinnvolle sensomotorische Einlagen bei Erwachsenen im Kostengenehmigungsverfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht mehr übernommen. Die Krankenkassen werden nur solche Hilfsmittel und Therapien bezahlen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA positiv bewertet werden. Bisher konnte der medizinische Nutzen der sensomotorischen Einlagen anhand der vorliegenden Studienlage nicht nachgewiesen werden. Der G-BA ist ein Gremium von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Psychotherapeuten und Krankenkassen.

Bei unseren 4Point Einlagen handelt es sich um Basiskernversorgungen mit sensomotorischen Elementen, in einer gesamten Kollektion, die auf die Probleme des Trägers nach seinen Maßen angepasst werden. Mit unseren Jahrzehnten langen Erfahrungen mit sensomotorisch wirkenden Einlagen werden wir immer den Weg der aktiven Unterstützung in unseren Einlagenkollektionen hinterlegen, um den problembehafteten Füßen mit neuraler Sensomotorik weiter zu helfen, wie unsere Kunden es von uns gewohnt sind.

Um es deutlich zu sagen: Unsere 4Point Einlagen werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Festbetragsregelung übernommen. Es wird eine Aufzahlung Vorort mit Rezept von ca. 30€ inklusive der Gesetzlichen Zuzahlung erhoben. Darum wird auch zukünftig die Vernunft und Erfahrung des Handwerks in unserer Firma im Vordergrund stehen zum Wohl der Fußgesundheit. 

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So halten Arbeiter ihre Füße in Arbeitsschuhen fit

Das Tragen von Arbeits- und Sicherheitsschuhen fordert Füßen Einiges ab. Mitunter sind die Schuhe schwerer als die privaten oder sie liegen eng an und es wirken besondere Kräfte am Arbeitsplatz. Das geht an die Substanz.

Arbeitsschuhe und Sicherheitsschuhe
Es hilft auch Barfußlaufen – so oft es geht. Dadurch stärken Sie die Fuß-Muskulatur.

An heißen Tagen scheint kaum mehr Raum für Bewegung, es bilden sich Schwielen oder Blasen. Im Winter tragen Iso-Socken auf – mit ähnlichen Folgen – neben Fußkälte & Co. Wie bleiben malträtierte Füße das ganze Jahr fit? Kurz: Neben strikter Fuß-Hygiene und täglichem Sockenwechsel und ggf. Behandlung mit Urea-haltigen Salben und Fußpudern hilft als Grundvoraussetzung das Tragen von geeignetem Arbeitsschuhen. An die Saison und das Wettergeschehen angepasste Schuhe sind besonders fußschonend.
Trainieren Sie Ihre Füße regelmäßig, machen Sie ihnen Luft. Neben speziellen Übungen, wie beispielsweise Gegenstände mit nackten Füßen aufzuheben, hilft auch Barfußlaufen – so oft es geht. Dadurch stärken Sie die Fuß-Muskulatur. Auch spezielle Arbeitsschuh-Einlagen oder Druckpolster helfen bei Fußproblemen. Regelmäßig auftretende stark geschwollene oder stark schmerzende Füße sind jedoch ein Fall für den Arzt. Klären Sie unbedingt mit einem Spezialisten Ihre Symptome ab, um Folgeschäden zu vermeiden! 


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Ab wann zum Orthopäden gehen?

Wenn Fußschmerzen längere Zeit anhalten, sollten Sie auf jeden Fall einen Arzt konsultieren und orthopädische Einlagen in Betracht ziehen. Orthopädie-Schuhmeister für die Ausführung gibt es in jedem größeren Ort.

Maßgeschneiderte orthopädische Einlagen vom Fachmann

Fußschmerzen machen sich sowohl beim Auftreten als auch in Ruhestellung bemerkbar. Mit orthopädischen Einlagen, die auf ärztliche Verordnung von gesetzlichen und privaten Krankenkasse übernommen werden, können Sie gegensteuern. Fußschmerzen können unterschiedlichste Gründe haben und in vielfältigsten Formen auftreten. Je nach Ursache äußern sich Fußschmerzen etwa durch plötzliche stechende Schmerzen, beispielsweise bei einem Bänderriss. Oder aber der Fuß ist dick angeschwollen und fühlt sich warm an. Diese Symptome deuten auf eine Entzündung des Fußes hin. In vielen Fällen können solche Beschwerden durch das tägliche Tragen von orthopädischen Einlagen gelindert oder sogar komplett therapiert werden. Die Kosten für orthopädische Einlagen übernehmen die gesetzlichen und auch die meisten privaten Krankenkassen.

Oftmals können Fußschmerzen auch der Grund für weitere Beschwerden wie Knieschmerzen, Beinschmerzen oder Hüftschmerzen sein.Als Betroffener sollten Sie sich im Fall von Fußschmerzen zunächst an Ihren Hausarzt wenden. Er überweist Sie zu einem entsprechenden Facharzt, der Ihnen unter Umständen orthopädische Einlagen empfiehlt. Orthopädische Einlagen unterstützen die natürliche Funktionsweise des Fußes und können helfen, schmerzhafte Entzündungen und weitere Fußbeschwerden zu vermeiden.

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Kalte Füße: der wahre Grund und was wirklich hilft

Nicht nur zur Winterzeit leiden viele Menschen – darunter mehr Frauen als Männer – unter beharrlich kalten Füßen. Die Gründe sind vielfältig, was hilft? Erst einmal gibt es eine ganz natürliche biophysikalische Ursache, die keine Sorgen bereiten muß. 

Besser dicke Socken und weite Schuhe. Haussocken in der Wohnung überziehen…

Ab Temperaturen unter 5-10 Grad, sorgt der menschliche Organismus zuerst für das Warmhalten lebensnotwendiger Organe in der Körpermitte. Er spart damit Energie – Hände, Ohren, Nase und Füße kühlen dann als Reaktion merklich ab zugunsten eines Überlebens in Notsituationen. Dafür ist der Mechanismus gedacht.Im Winteralltag wird das Abkühlen der Füße meist noch zusätzlich durch zu dünne Schuhe oder Socken verstärkt. Auch nasse Füße werden und bleiben eher kalt, denn es entsteht zusätzlich Verdunstungskälte. Das gilt mitunter auch für Schweißfüße. Auch enge Schuhe können der Grund oder auch ein Verstärker für frierende Füße sein. Hier wird der warme, belebende Blutfuss durch abgeschnürte Blutgefäße verringert. Oft wirkt hier ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren.

Ein Hinweis für medizinische Gründe von Fußkälte kann eine konstante Kälte in der Fußregion sein. Hier kann eine Störung in der Durchblutung des Körpers vorliegen. Entweder führt ein niedriger Blutdruck zur mangelhaften Blutversorgung der Füße und Hände. Oder krankhafte arterielle Veränderungen in den Beinen, etwa bei Rauchern, führen zu Minderdurchblutung. Auch können kalte Füße ein Zeichen von ernsteren chronischen Gefäßkrankheiten wie zum Beispiel Gefäßverkalkung oder Entzündungen oder Verschlüsse der Gefäße sein. Hormonelle Schwankungen, zum Beispiel bei einer eingeschränkten Schilddrüsenfunktion, oder auch Diabetes (Unterzuckerung) können kalte Füße und Hände hervorrufen. Eine gesunde Lebensart, leichter Sport, viel Bewegung und förderliche Ernährung und wenig Streß und gute Fußpflege sind Voraussetzung für Fußgesundheit.

Was hilft nun bei „Eisfüßen“, bei kalten und tauben Zehen konkret und kurzfristig? Das raten wir unsere Kunden:

  • Richtige Kleidung im Winter bedeutet: Dicke Socken, passendes Schuhwerk, Haussocken und warme Pantoffeln zu Hause.
  • Sport, Dehnungsübungen oder einfach nur leichtes Joggen wärmt die Füße wieder auf.
  • Fußbäder und Fußmassagen haben einen guten Effekt. Als Zusatz bietet sich Arnika an. Dieses regt die Durchblutung an. Ein Bad und eine heiße oder eine Wechseldusche helfen dabei, wieder warm zu werden.
  • Auch über die Ernährung kann man etwas tun. Oma wusste das noch: Scharfes, gut gewürztes Essen wärmt von innen: Gerichte mit Chili, Curry, buntem Pfeffer, Kurkuma, Ingwer und auch Zimt helfen bei frierenden Extremitäten.
  • Genügend zu Trinken ist essentiell nötig für eine gute Blutzirkulation. Zwei Liter den Tag sollten reichen.
  • „Auftauen“ nicht mit heißem Wasser forcieren, sondern nur mit wärmerem Wasser und sanften Massagen. Per Hand oder mit Massagebällen mit Noppen oder per Holzroller.

Bei anhaltenden Problemen mit kalten Füßen empfehlen wir ausdrücklich den Besuch eines Arztes.

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Wie bekomme ich Einlagen auf Rezept?

Neben der privaten Bestellung können wir Ihnen auch 4Point Maßeinlagen gegen Vorlage eines Rezepts liefern. Unsere Einlagen sind medizinische Hilfsmittel und werden nach den Normen des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen in der Produktgruppe 08-Einlagen/03-Fuß gefertigt.

Erst einmal die rechtliche Definition: Einlagen sind funktionelle Orthesen zur Stützung, Bettung oder Korrektur von Fußdeformitäten, speziell zur Entlastung oder Lastumverteilung der Fußweichteile. Sie werden aus Kork, Leder, thermoplastischen Kunststoffen oder Faserverbundstoffen (z.B. Carbon-basierte Kunststoffe) gefertigt. Mit einer Einlagenverordnung Ihres Arztes, können die Kosten anteilig mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden. Gesetzliche Kassenrezepte können derzeitig aufgrund der Vertragslage nicht entgegen genommen werden. Möchten Sie Einlagen mit Ihrer privaten Krankenkasse abrechnen, berücksichtigen Sie bitte folgendes Vorgehen:

  1. Suchen Sie sich über den Einlagenfinder mit entsprechender Angabe Ihrer Probleme die passende Einlage aus, schließen die Bestellung aber noch nicht ab. 
  2. Ein Verordnungstext ist als Download auf der entsprechenden Einlagenseite hinterlegt.
  3. Lassen Sie sich vom Ihrem Arzt ein blaues Privat-Rezept über die Notwendigkeit einer Einlagenversorgung auf Basis des bereitgestellten Verordnungstextes ausstellen.
  4. Bestellen und bezahlen Sie nach Erhalt des Rezeptes Ihre Einlagen. Das Bestelldatum muss zwingend jünger sein, als das Rezeptdatum.


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