Sicherheitsschuhe gelten als technisches Produkt und unterliegen daher einer Baumusterprüfung, die optimale Schutz nur bei Baugleichheit garantiert.

Aus diesem Grund müssen Nutzer ausschließlich zertifizierte Einlagen für Arbeitsschuhe verwenden. Eine Veränderung am Fußschutz, wie das Austauschen der Einlegesohlen, führt zum Verlust der Zertifizierung und damit auch des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes. Wenn jemand orthopädische Einlegesohlen aus seinen Freizeitschuhen in seine Sicherheitsschuhe einlegt, riskiert er eine Verkleinerung des Freiraums unter der Zehenschutzkappe. In einem Unfallfall können trotz Fußschutz Verletzungen entstehen, und die Versicherung übernimmt keine Kosten. Mithilfe eines Piktogramms, beispielsweise „DGUV Regel 112-191“ bei ELTEN, lassen sich in Katalogen und Onlineshops die für orthopädische Einlagen zugelassenen Sicherheitsschuhe identifizieren.