Orthopädische Schuheinlagen Kostenübernahme – Krankenkassen decken die Kosten für orthopädische Schuheinlagen bei Privatschuhen ab. Tritt eine Fußschädigung als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit auf, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Sicherheitsschuhe. Bei nicht arbeitsbedingten Verletzungen stehen andere Kostenträger bereit, wie zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit.
Menschen mit leichten Beschwerden, wie Druckgefühlen oder Schmerzen aufgrund von Senk- oder Hohlfüßen, finden oft in semi-orthopädischen Einlegesohlen die benötigte Unterstützung. Orthopädieschuhmacher oder Sanitätshäuser fertigen bei stärkeren Beschwerden, zum Beispiel einem Knick-Senkfuß, einem ausgeprägten Spreizfuß oder einem Fersensporn, maßgeschneiderte orthopädische Schuheinlagen. Die Verschreibung erfolgt durch einen Arzt, basierend auf spezifischen Fertigungsanweisungen.
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