So funktioniert die Kostenübernahme für orthopädische Einlagen
Bestellung von 4Point Maßeinlagen mit einem Rezept
Neben der Möglichkeit, privat bei uns zu bestellen, liefern wir Ihnen auch 4Point Maßeinlagen gegen Vorlage eines Rezepts. Wir fertigen unsere Einlagen als medizinische Hilfsmittel gemäß den Normen des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen in der Produktgruppe 08-Einlagen/03-Fuß.
Wegweiser für gesetzlich und privat Versicherte
Verschiedene Wege führen zu Ihren Einlagen. Hier erklären wir Ihnen, wie Sie erfolgreich navigieren.
Für gesetzlich Versicherte
- Rezept Gültigkeit: Ein GKV Rezept (rosa Rezept/Verordnung) von Ihrem Arzt bleibt in der Regel 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
- Rezeptvorgaben: Auf dem Rezept dürfen bis zu 3 Hilfsmittel stehen. Die Kombination von Hilfsmitteln und Medikamenten ist nicht erlaubt. Eine fehlende Diagnose gilt als unvollständig.
Die Krankenkassen versorgen Sie auf gesetzlicher Anweisung mit notwendigen Hilfsmitteln wie Bandagen, Einlagen und Orthesen. Bei vorhandenen Festbeträgen erhalten Sie standardmäßige Produkte ohne Aufzahlung. Für eine optimierte Versorgung zahlen Patienten zusätzlich zum Eigenanteil des Rezepts Mehrkosten. Eine „wirtschaftliche Aufzahlung“ ermöglicht es Ihnen, individuell angepasste, höherwertige Einlagen zu erhalten. Für Sonderanfertigungen ist ein Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einzureichen, da Krankenkassen oft kostengünstigere Varianten bevorzugen.
Für privat Versicherte
- Rezept Gültigkeit: Privatrezepte (blaues Rezept/Verordnung) sind in der Regel 3 Monate gültig.
- Rezeptvorgaben: Ähnlich wie bei GKV Rezepten dürfen bis zu 3 Hilfsmittel gelistet werden. Hilfsmittel und Medikamente dürfen nicht vermischt werden. Eine Diagnose ist zwingend erforderlich.
Orthopädiewerkstätten nehmen Ihre Einlagenaufträge entgegen. Die Kosten für höherwertige Einlagen übernehmen private Krankenkassen meist vollständig. Bei Sonderanfertigungen informiert Sie der Techniker über Kosten und Art der Einlagen und erstellt einen Kostenvoranschlag für die Privatversicherung. Nach der Kostendeckungszusage erteilen Sie den Auftrag. Für Privatrezepte zahlen Sie vorab und reichen anschließend die Kosten bei Ihrer Krankenkasse ein. Bewahren Sie dazu eine Kopie der Rechnung und Verordnung auf.
Weitere Informationen und Bestellung
Bestellen Sie Maß-Einlagen in unserem Einlagen-Shop
FAQs – Antworten aus der täglichen Praxis
Ich bekomme pro Jahr zwei paar Einlagen…jetzt sagt mir die Werkstatt ich soll mir zwei Rezepte geben lassen.Wo herein paar Einlagen stehen.Was hat das auf sich..!?Das man es getrennt abrechnen kann..??
Hallo Herr Wendenburg,
es ist Grundsätzlich besser 2 Rezepte zu haben, um bei der Abrechnung der Rezepte mit den Abrechnungsstellen die Positionen der Verordnungen vertreten zu können. Achten Sie bitte darauf, dass auf einem Rezept eine medizinische Notwendigkeit, wie Wechselpaar aus hygienischen Gründen steht.
Es kommt immer wieder vor, dass Rezepte nicht abgerechnet werden, weil die Krankenkasse oder deren Abrechnungsstelle etwas an den Rezepten auszusetzen hat und somit die Vergütung der Leistung nicht übernimmt.
Wir als Versorger müssen somit sehr sorgfältig die Anweisungen der Krankenkassen bei Rezepten mit Hilfsmitteln umsetzen, um die entstehenden Kosten erstattet zu bekommen.
Deshalb wir haben wir verständniss, dass Betriebe, die Verfahren im Rezeptabrechnung anpassen müssen.
Liebe Grüße aus Hamburg,
P. Hartung
Bitte um Wortlaut für Rezeptausstellung medizinischerEinlegesohlen. Hausarzt schreibt in der Regel nur in vereinfachte Formulierung.
MFG P. Lehmann
Ein guter Rezeptext ist:
1 Paar Bettungseinlagen mit Weichpolster der Langsohlen nach Maß. Bei Fersensporn oder Plantarfaciites mit Fersenpolster. Bitte die Diagnose auf dem Rezept nicht vergessen, in der Regel genügt Senk.- Spreizfuß und bei Fersenproblemen mit Zusatz Fersensprn.
MFG. P. Hartung
Wird denn bei rezept 2 Einlagen stets die Blaupause vom Fuß genommen oder kann man auf dieses Rezept auch Formabdruck verlangen, um ein gutes Fußbett zu erhalten ?
Gruß…
Hallo Frank,
laut Gesetzgeber haben Sie keinen Anspruch auf ein Formabdruck, wenn ein Leistungserbringer einen Formabdruck macht liegt das in seinem ermessen. Standart ist die Blaupause, das bekommt der Leistungserbringer mit dem Rezept bezahlt. MfG P.Schmidt 4Point
Es ist wichtig, dass die Diagnose auf dem Rezept steht. Vermutlich auch deswegen, dass alternative Hilfsmittel oder Medikamente empfohlen werden können. Das sind zumindest meine Gedanken.