Bei haufe.de erfahren wir, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten entsprechenden Fußschutz bereitstellen müssen, wenn eine Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass Füße und Beine bei der Arbeit gefährdet sind. Dies dient dazu, schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen durch Arbeitsunfälle zu minimieren oder sogar zu verhindern.

Fußschutz verstehen: Der Begriff „Fußschutz“ umfasst mehr als nur Sicherheitsschuhe. Die DGUV Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“ erklärt, dass Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe, Berufsschuhe, Gamaschen oder Knieschutz darunter fallen.

Anwendung von Sicherheitsschuhen: Arbeitnehmer müssen Sicherheitsschuhe immer dann tragen, wenn Risiken wie Anstoßen, Einklemmen, Umfallen, Herabfallen oder Rollen von Gegenständen bestehen. Sicherheitsschuhe schützen auch vor spitzen Gegenständen und Rutschgefahren. Der Umgang mit extremen Temperaturen oder Chemikalien erfordert ebenfalls PSA-Fußschutz. Neben dem Schutz ist es entscheidend, hygienische und ergonomische Anforderungen zu beachten, um den Tragekomfort über den ganzen Tag sicherzustellen.

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