Wir lesen bei haufe.de als Teil einer Serie allumfänglich zum Thema PSA und Fußgesundheit: „Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass Füße und Beine von Beschäftigten bei der Arbeit gefährdet sind, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten entsprechenden Fußschutz zur Verfügung stellen, um schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen durch einen Arbeitsunfall zu minimieren oder sogar zu verhindern.“ Weiter heit es dort:

Im Themenkomplex PSA und Fußgesundheit gibt es wichtige Aspekte, die haufe.de hervorhebt: „Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Füße und Beine von Beschäftigten bei der Arbeit gefährdet sind, sind Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten entsprechenden Fußschutz zur Verfügung zu stellen. Dies kann die schweren gesundheitlichen Folgen eines Arbeitsunfalls erheblich reduzieren oder sogar ganz verhindern.“

Es ist wichtig zu klären, was genau „Fußschutz“ bedeutet. Oftmals wird im Alltag einfach von Sicherheitsschuhen gesprochen. Doch in der DGUV Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“ gibt es eine genauere Definition. Hier geht es nicht nur um Sicherheitsschuhe, sondern auch um Schutzschuhe, Berufsschuhe, Gamaschen und Knieschutz.

Einsatz von Fußschutz

Fußschutz muss immer dann zum Einsatz kommen, wenn Gefahren für Füße und Beine bestehen. Das kann etwa durch Anstoßen, Einklemmen oder Umfallen von Gegenständen der Fall sein. Fußschutz schützt auch vor der Gefahr, in spitze Gegenstände zu treten oder auszurutschen.

Überlegungen zur Tragedauer

Arbeit in extremer Hitze oder Kälte oder der Umgang mit Chemikalien kann ebenfalls einen Grund darstellen, PSA-Fußschutz zu tragen. Neben dem Schutz vor Gefährdungen gibt es noch andere wichtige Aspekte zu beachten. Wer den ganzen Tag Sicherheitsschuhe trägt, möchte, dass diese auch hygienischen und ergonomischen Anforderungen genügen. Es ist daher wichtig, die Tragedauer im Auge zu behalten. Schließlich muss die PSA so lange getragen werden, wie die Gefährdungslage besteht. Den vollständigen Originalbeitrag finden Sie auf haufe.de

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