Arbeitnehmer, die orthopädische Einlagen tragen sollen und auch im beruflichen Rahmen auf Arbeitsschuhe angewiesen sind, stehen erst einmal vor einem Problem. Welche passen in welche Schuhe, welches Baumuster ist zu berücksichtigen? Es tauchen rechtliche Fragen auf. Es gibt Hintergrundinformationen und gute Lösungen.

Benötigen Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls orthopädische Sicherheitsschuhe oder Einlagen, übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft die Kosten. Ansonsten kann bei einem Sozialversicherungsträger ein „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)“ gestellt werden. Welche Formulare braucht es zur Einreichung? G0133 – Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen. G0135 – Antrag auf Folgeversorgung oder Wechselversorgung für die orthopädische Ausstattung von Fußschutz oder für Arbeitsschuhe. Alles Zum Thema lesen wir bei arbeitsbedarf24.de und vertieft bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

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