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Der Anspruch von Einlagen gegenüber Krankenkassen – so ist die Praxis

Krankenkassen übernehmen orthopädische Einlagen. Die gesetzlichen Krankenkassen orientieren sich dabei an dem vom Spitzenverband VDAK ermittelten Preisen. Es sind keine kalkulatorischen mit dem Versorger verhandelten Preisvereinbarung für Maßeinlagen, sondern sind festgelegt. Wie geht das nun mit der Bewilligung und Übernahme durch die Krankenkasse?

 

Versorgungen mit Einlagen für Arbeitsschuhe sind keine Krankenkassenleistungen. Wer sie übernimmt, erfahren Sie im Bereich „Elten Sicherheitsschuhe Einlagen“
Wenn einem Kunden von seinem Arzt Schuheinlagen verordnet werden, übernehmen Krankenkassen die Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Festbeträge. Diese ist abhängig von der Art Ihrer Einlage. Der jeweilige Versorger mit den notwendigen Zulassungen nennt in diesem Fall die Höhe der Festbeträge. Die Gesetzliche Zuzahlung für orthopädischen Einlagen ist zehn Prozent vom Rezeptwert, bemessen am ermittelten Wert für Einlagen durch die Krankenkassen, mindestens fünf bis höchstens zehn Euro. Bei aufwendigeren Einlagen fallen in der Regel Mehrkosten an, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Über diese anfallenden Kosten sind Kunden vor der Versorgung zu informieren. 
 
Wenn der Arzt (Hausarzt oder Facharzt) zum ersten Mal unseren Kunden Einlagen verordnet, hat er die Möglichkeit, halbjährlich und im Jahr 2 Paar Einlagen zu verschreiben. In medizinisch begründeten Fällen, nach einer eintrage Zeit von ca. 14 Tagen, kann der Arzt aus medizinischer Sicht (z. B. Wechselpaar aus hygienischen Gründen) ein zweites Paar Einlagen verordnen.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Einlagenversorgung aus der Empfehlung des Spitzenverbandes der Krankenkassen, Versorgung mit bis zu 2 Paar Einlagen im laufenden Kalenderjahr. Versorgungen bei Kindern bis 18 Jahren mit orthopädischen Einlagen für Sportgebrauch werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Festbetragsregelung übernommen. Versorgungen bei Erwachsenen mit orthopädischen Einlagen für Sportgebrauch sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und es werden keine Kosten übernommen. 

Private Versorgungen für Kinder und Erwachsene mit orthopädischen Einlagen, sind in den Verträgen unter Hilfsmittelversorgung hinterlegt. Die Kosten für orthopädische Einlagen sowie Sporteinlagen werden überwiegend übernommen.

Versorgungen mit Einlagen für Arbeitsschuhe sind keine Krankenkassenleistungen. Unsere Kunden wenden sich in diesem Fall an Ihren jeweils zuständigen Arbeitgeber, die Kostenträger sind Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit und lassen dort Ihre Ansprüche prüfen.  

Sinnvolle sensomotorische Einlagen bei Erwachsenen im Kostengenehmigungsverfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht mehr übernommen. Die Krankenkassen werden nur solche Hilfsmittel und Therapien bezahlen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA positiv bewertet werden. Bisher konnte der medizinische Nutzen der sensomotorischen Einlagen anhand der vorliegenden Studienlage nicht nachgewiesen werden. Der G-BA ist ein Gremium von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Psychotherapeuten und Krankenkassen.

Bei unseren 4Point Einlagen handelt es sich um Basiskernversorgungen mit sensomotorischen Elementen, in einer gesamten Kollektion, die auf die Probleme des Trägers nach seinen Maßen angepasst werden. Mit unseren Jahrzehnten langen Erfahrungen mit sensomotorisch wirkenden Einlagen werden wir immer den Weg der aktiven Unterstützung in unseren Einlagenkollektionen hinterlegen, um den problembehafteten Füßen mit neuraler Sensomotorik weiter zu helfen, wie unsere Kunden es von uns gewohnt sind.

Um es deutlich zu sagen: Unsere 4Point Einlagen werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Festbetragsregelung übernommen. Es wird eine Aufzahlung Vorort mit Rezept von ca. 30€ inklusive der Gesetzlichen Zuzahlung erhoben. Darum wird auch zukünftig die Vernunft und Erfahrung des Handwerks in unserer Firma im Vordergrund stehen zum Wohl der Fußgesundheit. 

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Warum Kyboot Schuhe nicht funktionieren und orthopädische Einlagen wirklich helfen

Früher oder später entwickelt der Mensch Fehlstellungen Aufgrund der im Fuß auftretenden hohen Kräfte, die der Fuß beim Gehen leisten muss. Wir stellen die Frage, ob luftgepolsterte Schuhe dem Fuß helfen können und Beschwerden lindern helfen.

Luftfeder Schuh
Sensomotorik findet bei weichen Schuhen nur eingeschränkt statt.

Durch die fehlende Natürlichkeit des Untergrundes in unserer modernen Welt bekommen die Füße zu wenig Informationen, um die Muskulatur entsprechend zu steuern. Geht man auf weichen Untergründen wie Sand, Gras, Schlamm oder Moos (Waldboden) ist zu spüren, dass der Untergrund die Füße wie ein Kissen umschließt, oder einbettet. Ein Fuß hat ca. 60.000 Rezeptoren, die dann auf entsprechende Reize der Untergründe reagieren und die Muskulatur stabilisieren, um aufrecht gehen zu können. In unserem Alltag auf Beton und Asphalt fehlen dem Fuß die natürlichen Umgebungen, um die Reize des Fußes (der Sensomotorik), den Bewegungsabläufen des Gangbildes zuzuordnen. Es entstehen unbemerkt kleine Veränderungen im statischen Segment der Füße, die im Verlauf des Lebens – abhängig von der Belastung – weiter zunehmen und dann als Fehlstatik am Fuß vom Facharzt oder Fachmann erkannt werden. Soweit die Grundlage.

Bei zu weichen und nachgebenden Schuhen wie den luftgefederten Kyboot Schuhen, wird die im Fuß bestehende Fehlstellung noch verstärkt. Besonders die im Anfang der Schrittausführung im inneren Fußgewölbe in der Belastungsphase des Fußes entstehende Fehlstellung wird durch die Nachgiebigkeit von weichen Sohlen verstärkt. Und auch das zu starke Dämpfen und Abfedern der Kräfte des Körpers sind generell nicht gut für die Bewegung, da die Sensomotorik dann verspätet die Reaktion der Muskulatur auslöst. Sensomotorik findet bei weichen Schuhen nur eingeschränkt statt. Eine gesunde Statik, so ist der Mensch von der Natur konstruiert, wird sich immer selbst regulieren. Biomechanisch ist der Bewegungsablauf des aufrechten Gehens von der Natur hervorragend geführt ausgestattet und in seiner Gesamtheit vollkommen. Die beste Dämpfung finden wir in unserem Körper selbst. Durch Gelenke, Bänder, Sehnen und Muskeln, die eine komplexe Einheit der Bewegung bilden, brauchen die Füße keine ausgesprochen funktionelle Dämpfung in den Schuhen.

Eine unkontrollierte Fehlstellung braucht eine regulierte Begrenzung durch Einlagen

Deshalb sollten auch nur bei vorhandenen Problemen oder Fehlstellungen Einlagen zur Unterstützung kontrolliert verordnet und angepasst werden. Eine unkontrollierte Fehlstellung braucht eine regulierte Begrenzung durch Einlagen, damit sich das Krankheitsbild nicht weiter in das Negative entwickelt und die Fehlstellung weiter zu nimmt. Unkontrolliert – ohne am Fuß regulierende Begrenzung durch Einlagen – wird sich das Krankheitsbild weiter ins Negative entwickeln und die vorhandene Fehlstellung wird mit Sicherheit zunehmen.

Darum funktionieren Einlagen

Besonders hilfreich sind Aktiveinlagen mit sensomotorischem Hintergrund, da diese, wie beim natürlichen Gehen, mit bestimmten Druck den Fuß mobilisieren, damit die Muskulatur gezielt aktiviert wird. Nur in einer Auswertung des persönlichen Fußprofils, mit Abstimmung der vorhandenen Problematik, sollten Veränderungen an der statischen Bewegung vorgenommen werden. Biomechanische und logische Bewegungsabläufe müssen in ihrer Gesamtheit der Problematik gesehen und individuell behandelt werden. Dazu dient den Fachleuten wie Orthopäden und Technikern ihre spezielle Ausbildung. Sie sind es, die mit ihrem handwerklichen Können im Interesse der Gesellschaft zeitgemäße Lösungen anbieten. Massenprodukte wie Kyboot Schuhe, die durch gezielt aggressive Werbeversprechen auffallen und vorgeben, jegliche Fußprobleme beheben zu können, sollten mit Vorsicht eingesetzt werden. 

Um Menschen mit Fußproblemen zu helfen, haben sich Fachleute in unserer Gesellschaft wie Ärzte und Facharbeiter etabliert, sie verbessern Wohlbefinden und Gesundheitszustand. Über die einzelnen Vorgehensweisen und Ansichten von Versorgungen lässt sich sicherlich diskutieren. Grundsätzlich haben die meisten der im Versorgungsnetz befindlichen Fachleute ihre Berechtigung und Anerkennung, solange sie im Interesse des Patienten handeln. Offenbar zweifelt Kyboot Schuhe die gewachsenen Strukturen sowie den erfolgreichen Einsatz der Einlagentechnik an und warnt vor Einlagen und deren selbst interpretierten Folgen. Siehe Video. Fachärzten und Versorgern werden kriminellen Absichten unterstellt, sie werden öffentlich an den Pranger gestellt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Verantwortlichen eine Vorstellung davon haben, was die Basis der Fachleute leisten. Heute und auch zukünftig zum Wohl der Betroffenen.

Marktstrategisches Ziel

Die Art von Darstellung der Firma Kyboots folgt einem marktstrategischen Ziel. Der Weg, allein seine Schuhe als Allheilmittel zu propagieren, scheint mir in höchstem Maß unsolide. Seit 40 Jahren arbeite ich im Bereich der orthopädischen Herstellung von Einlagen. Ich habe mit meinem Wissen als Meister tausenden Menschen mit Fußproblemen helfen können. Die Entwicklung meines Einlagensystems hat von der Planung bis zur Umsetzung Jahre gedauert hat. Das System ist in seiner Wirkung einzigartig und hat mir persönlich alle meine Erfahrungen abverlangt. Mit meiner heutigen Erfahrung weiß ich, dass meine Einlagen langfristig erfolgreich sind. Meine Entwicklungen sind nachhaltig und helfen den Menschen wirklich.

Autor: Peter Hartung, Orthopädie-Schuh-Meister und Gründer von 4Point-Maßeinlagen in Hamburg Bergedorf.

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Einlagen auf Rezept: Worauf müssen Versicherte achten?

Neben der privaten Bestellung können wir Ihnen auch 4Point Maßeinlagen gegen Vorlage eines Rezepts liefern. Unsere Einlagen sind medizinische Hilfsmittel und werden nach den Normen des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen in der Produktgruppe 08-Einlagen/03-Fuß gefertigt. Worauf gesetzlich wie privat Versicherte achten müssen, damit es reibungslos klappt:

Gesetzlich und privat Versicherte kommen auf verschiedenen Wegen zu ihren Einlagen. Wir schreiben, wie es klappt.

Gesetzlich Versicherte: Haben Sie ein GKV Rezept (rosa Rezept/Verordnung) von Ihrem Arzt bekommen, ist dieses in der Regel, laut GKV, mit dem Ausstellungsdatum 28 Tage lang gültig. Zu beachten ist:
– Es dürfen pro Rezept 3 Hilfsmitteln auf dem Rezept aufgelistet werden.
– Hilfsmittel und Medikamente dürfen nicht miteinander vermischt werden
– Eine Diagnose auf dem Rezept darf nicht fehlen

Die Krankenkassen haben den Auftrag von der Gesetzgebung bekommen, die Versicherten mit zugelassenen Hilfsmitteln (z.B. Bandagen, Einlagen, Orthesen), die der Arzt verordnet hat, zu versorgen. Da die Krankenkassen in vielen Bereichen Festbeträge haben, gibt es aufzahlungsfreie Standartprodukte. Möchte der Patient eine optimierte Leistung erhalten, zahlt er deshalb zu seinem Eigenanteil des Rezeptes weitere Mehrkosten dazu. Nur durch seine „wirtschaftliche Aufzahlung“, (Krankenkassendeutsch), bekommt der Patient eine  hochwertigere Einlage, die individueller angepasst werden kann. Sonderanfertigungen, wie besondere Einlagen, orthopädische Schuhe und Orthesen, müssen per Kostenvoranschlag zur Kostenklärung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Leider versuchen die Krankenkassen eine sehr kostengünstige Variante durchzusetzen, die sich in der Wirtschaftlichkeit der Betriebe oft nicht mehr umsetzten lassen.

Privat Versicherte: Haben Sie ein Privatrezept (blaues Rezept/Verordnung) von Ihrem Arzt bekommen, ist dieses in der Regel mit dem Ausstellungsdatum 3 Monate lang gültig. Zu beachten ist:
– Es dürfen pro Rezept 3 Hilfsmitteln auf dem Rezept aufgelistet werden.
– Hilfsmittel und Medikamente dürfen nicht miteinander vermischt werden.
– Eine Diagnose auf dem Rezept darf nicht fehlen!

Einlagen-Aufträge auf Privatrezept werden von den Orthopädiewerkstätten entgegengenommen. Die Kosten für hochwertigere Einlagen werden in der Regel von den privaten Krankenkassen übernommen. Bei einem Rezept für Einlagen in der Sonderanfertigung klärt der Techniker den Versicherten über Kosten und Art der Einlagen auf und händigt ihm einen Kostenvoranschlag aus, der bei der Privatversicherung eingereicht wird, um eine Zusage für die Kostendeckung zu erhalten. Erst nach Erhalt der Zusage der Versicherung, erteilt der Patient dem Betrieb den Auftrag.

Beim Privatrezept geht der Patient zunächst in Vorleistung und rechnet die entstandenen Kosten nach Erhalt des Heil- und Hilfsmittels (Einlage) mit seiner privaten Krankenkasse ab. Sie sollten eine Kopie der Rechnung und Verordnung einreichen. Es empfiehlt sich deshalb, eine beglaubigte Kopie von der Orthopädiewerkstatt erstellen zu lassen.

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