Wichtigkeit der DGUV-Regel 112-191

Die DGUV-Regel 112-191 spielt bei allen Maßnahmen am Schuh eine entscheidende Rolle. Sie legt fest, dass Fußschutz seine Zertifizierung verliert, sobald er verändert wird. Ein solcher Verlust der Zertifizierung zieht auch das Erlöschen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes nach sich.

Risiken nicht zertifizierter Einlagen

Das Austauschen von Einlagen in Sicherheitsschuhen mit solchen aus Freizeitschuhen birgt erhebliche Risiken. Nicht zertifizierte Einlagen können den Freiraum unter der Zehenschutzkappe verkleinern oder dazu führen, dass Sicherheitsschuhe ihre antistatischen Eigenschaften verlieren. Im Falle eines Unfalls könnte es zu Verletzungen kommen, für die die Versicherung nicht aufkommt.

Zertifizierte Anpassungen

Unsere Modelle sind bereits für gängige orthopädische Einlagen und Zurichtungen zertifiziert. Dies ermöglicht Orthopädie-Schuhtechnikern, Anpassungen vorzunehmen, ohne die Normkonformität zu gefährden. Fertigungsanweisungen klären darüber auf, wie die Modelle angepasst werden können, ohne die Zertifizierung zu riskieren.

Empfehlungen für Sicherheitsexperten

  • Gefährdungsbeurteilung: Führen Sie für jeden Arbeitsplatz eine solche Beurteilung durch, um den Bedarf an Fußschutz zu ermitteln.
  • Bereitstellung von Sicherheitsschuhen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter passende Sicherheitsschuhe erhalten und weisen Sie sie entsprechend ein. Dies verhindert, dass nicht zugelassene Einlagen verwendet werden.
  • Information über orthopädische Zurichtung: Informieren Sie über die Möglichkeiten und Vorteile der orthopädischen Anpassung von Sicherheitsschuhen. Dies trägt zur Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter bei.

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