Wenn einem Kunden von seinem Arzt Schuheinlagen verordnet werden, übernehmen Krankenkassen die Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Festbeträge. Diese ist abhängig von der Art Ihrer Einlage. Der jeweilige Versorger mit den notwendigen Zulassungen nennt in diesem Fall die Höhe der Festbeträge. Die Gesetzliche Zuzahlung für orthopädischen Einlagen ist zehn Prozent vom Rezeptwert, bemessen am ermittelten Wert für Einlagen durch die Krankenkassen, mindestens fünf bis höchstens zehn Euro. Bei aufwendigeren Einlagen fallen in der Regel Mehrkosten an, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Über diese anfallenden Kosten sind Kunden vor der Versorgung zu informieren.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Einlagenversorgung aus der Empfehlung des Spitzenverbandes der Krankenkassen, Versorgung mit bis zu 2 Paar Einlagen im laufenden Kalenderjahr. Versorgungen bei Kindern bis 18 Jahren mit orthopädischen Einlagen für Sportgebrauch werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Festbetragsregelung übernommen. Versorgungen bei Erwachsenen mit orthopädischen Einlagen für Sportgebrauch sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und es werden keine Kosten übernommen.
Private Versorgungen für Kinder und Erwachsene mit orthopädischen Einlagen, sind in den Verträgen unter Hilfsmittelversorgung hinterlegt. Die Kosten für orthopädische Einlagen sowie Sporteinlagen werden überwiegend übernommen.
Versorgungen mit Einlagen für Arbeitsschuhe sind keine Krankenkassenleistungen. Unsere Kunden wenden sich in diesem Fall an Ihren jeweils zuständigen Arbeitgeber, die Kostenträger sind Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit und lassen dort Ihre Ansprüche prüfen.
Sinnvolle sensomotorische Einlagen bei Erwachsenen im Kostengenehmigungsverfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht mehr übernommen. Die Krankenkassen werden nur solche Hilfsmittel und Therapien bezahlen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA positiv bewertet werden. Bisher konnte der medizinische Nutzen der sensomotorischen Einlagen anhand der vorliegenden Studienlage nicht nachgewiesen werden. Der G-BA ist ein Gremium von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Psychotherapeuten und Krankenkassen.
Bei unseren 4Point Einlagen handelt es sich um Basiskernversorgungen mit sensomotorischen Elementen, in einer gesamten Kollektion, die auf die Probleme des Trägers nach seinen Maßen angepasst werden. Mit unseren Jahrzehnten langen Erfahrungen mit sensomotorisch wirkenden Einlagen werden wir immer den Weg der aktiven Unterstützung in unseren Einlagenkollektionen hinterlegen, um den problembehafteten Füßen mit neuraler Sensomotorik weiter zu helfen, wie unsere Kunden es von uns gewohnt sind.
Um es deutlich zu sagen: Unsere 4Point Einlagen werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Festbetragsregelung übernommen. Es wird eine Aufzahlung Vorort mit Rezept von ca. 30€ inklusive der Gesetzlichen Zuzahlung erhoben. Darum wird auch zukünftig die Vernunft und Erfahrung des Handwerks in unserer Firma im Vordergrund stehen zum Wohl der Fußgesundheit.
Mein Orthopädie Schuhmacher verlangt von mir eine Erklärung, dass ich die Einlagen bezahle falls sich bei einer Überprüfung der Krankenkasse herausstellt, dass z.B. ein paar Einlagen zuviel verordnet wurde
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Das ist richtig, die Krankenkassen verlangen laut Vertäge diese Bescheinigung / Erklärung, sollten Einlagen zu viel verordnet sein, wird der Patient in die Pflicht genommen.
Was geschieht wenn die Einlagen,nicht der Füssener entsprechen ,
Sehr geehrte Frau Kleinmaier,
die 4Point Einlagen werden individuell nach Ihrem Fußabdruck/Trittspur gefertigt.
Sie geben über den Einlagenfinder Ihre Schmerzpunkte und die Diagnose an, was wir dann bei der Fertigung berücksichtigen.
Berücksichtigt wird ebenfalls das Schuhwerk in dem die 4Point Einlagen getragen werden sollen.
Die 4Point Einlagen sind maßgefertigt. Sollte dann aber doch mal was nicht hundertprozentig passen, besprechen wir das und lassen die Einlagen zur weiteren Bearbeitung wieder abholen.
Beste Grüße,
Das 4Point-Team
Hallo,
im Juni hat mir mein Orthopäde 1 Paar Plastazote Einlagen verordnet. Ich bin im Basistarif der Signal Iduna PKV versichert. Ich ging mit der Verordnung zum Orthipädietechniker und habe diese Anfertigen lassen. Die Rechnung habe ich der Krankenkasse eingereicht die mir die Kosten erstattet hat. Im Oktober habe ich eine zweite Verordnung erhalten (aus hygienischen Gründen) die Krankenkasse hat die Kostenübernahme abgelehnt mit der Begründung, ich hätte mir vorher eine Kostenzusage / Genehmigung einholen müssen. Das habe ich bei der Erstverordnung aber auch nicht gemacht. Ist das beim Basistarif der privaten Krankenversicherung notwendig sich das vorher genehmigen zu lassen?
Hallo Rene
das mit den privaten KK. ist ein komplexes Thema. Die Hilfsmittel und Versorgungen werden von den einzelnen KK. unterschiedlich beurteilt. Grundsätzlich wird sich aber an die gesetzliche Vorgabe des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen zur Versorgung von Hilfsmitteln gehalten.
Eine Voranfrage der Kostenerstattung bei PKV Versicherten, kann durchaus sinnvoll sein, da jede private KK eigene Versorgungsvorstellungen und Regelungen hat.
Ich habe aber immer gut Erfahrungen mit der Abrechnung von Hilfsmitteln bei der PKV gemacht. Doch hängt es auch von den Kosten, die eingereicht werden ab, ob eine Kostenübernahme erfolgt.
Mein Sohn (4 Jahre alt) hat von seimem Orthopäde sensomotorische Einlagen verschrieben bekommen. Er hat senk spreizfuß. Die Krankenkasse bezahlt leider nicht die kosten und es sind fast 400€ . Was tun?
Hallo Frau Gonsalves
es ist natürlich jeden Betrieb überlassen wie dieser seine Preise für Einlagen errechnet. Bei 400 .-€ pro Paar Einlagen hätte auch ich so meine Probleme.
In unserem Haus sehen wir die Kinder als unser höchste Gut an dass wir haben, denn das ist unsere ware Zukunft.
Deshalb schenken wir unseren Kindern besondere Aufmerksamkeit und versorgen diese mit speziellen Einlagen, die immer sensomotorische Elemente haben, zur aktivierung der Muskulatur und stabilisierung des Rückfußes.
Diese werden bei uns mit entsprechendem Rezept und dann mit der Krankenkasse abgerechnet.
Die Kosten für die Einlagen betragen im Moment noch ca. 10.- € Zuzahlen pro Paar Einlagen.
Wir wissen, dass wir den Aufwand und die Kosten der Einlagen nicht im voll erstattet bekommen, aber wir sind sicher, dass es sich lohnt mit guten Gewissen und Beispiel vorran zu geht.
Bitte suchen Sie in Ihrem Umfeld nach einen geigneten Versorger, der von der Einstellung ein ähnliches Handeln zeigt. Über Googele und Bewertungen lässt sich vielleicht etwas finden, um Ihren Sohn zu versorgen
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Liebe Grüße aus Hamburg
Peter Hartung
Auch ich bin verunsichert. Ich habe seit Jahren an beiden Füßen einen Hallux rigitus. Ein Orthopäde sagte mir, wenn ich Schmerzen habe und bin 1 Std. gelaufen, dann soll ich halt nur eine halbe Stunde laufen. Wenn ich dann immer noch Schmerzen hätte, sollte ich eine Schmerztablette nehmen. Der nächste hat mir Abrollhilfen für die Schuhe verordnet u. mir außerdem vorgeschlagen, mir den Großzeh versteifen zu lassen, weil ich den Fuß dadurch falsch belaste. Was ich nicht tat.Dann habe ich einen anderen Orthopäden gefunden, der sagte, ich hätte die falschen Einlagen und hat mir andere verordnet. Mit diesen bin ich 3 -4 Monat wunderbar schmerzfrei gelaufen. Von einem Tag auf den anderen sind dann die Schmerzen bei langem Laufen wieder gekommen. Daraufhin hat mir der Orthopäde zu den teueren sensomotorischen Einlagen geraten (Kosten ca. 420 €) Bemerken möchte ich noch, dass ich gerne Bergwandern gehe. Wer hat gute Erfahrungen mit diesen Einlagen gemacht? Sind diese zu empfehlen? Es ist ne Menge Geld, das ich nicht umsonst ausgeben möchte. Ich weiß nicht, was ich tun soll.
Gute Informationen zur Kostenübernahme von orthopädischen Einlagen. Gut zu wissen, dass der Hausarzt die Möglichkeit hat, einem halbjährlich medizinische Einlagen zu verschreiben, wenn diese medizinisch sinnvoll sind. Mir wurde letztens ein Spreizfuß attestiert, deswegen suche ich gerade nach Möglichkeiten, diesen zu behandeln.
Danke für diesen Beitrag zur Kostenübernahme von orthopädischen Einlagen. Es ist wirklich gut, dass sogar 2 Paar pro Jahr von den Kassen übernommen werden. Aber ich denke, das lohnt sich auch für diese, da dadurch die Fußgesundheit der Versicherungsnehmer besser bleibt auf lange Sicht.
Ich bin seit einiger Zeit bei einem Sportorthopäden. Ich habe mich leider beim Fahrradsport verletzt. Gut zu wissen, dass die Krankenkassen die Kosten für die Einlagenversorgung übernehmen.
Habe diabetische PNP plantarer Fußulcus mit Fersensporn , die Krankenkasse hat das Rezept vorliegen seid fast 6 Wochen.Bis heute wurde mir weder Absage oder Zusage gemacht.
Laut AZ:B1 KR 25 / 15R ist die Krankenkasse zu Kostenübernahme verpflichtet.Ist das Richtig.
Bitte um eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüße
Hans Edgar