Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für individuelle Einlagen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei ist es wichtig, dass die Einlagen medizinisch notwendig sind und eine ärztliche Verordnung vorliegt. Es empfiehlt sich, hierzu einen Steuerberater oder die zuständige Finanzbehörde zu konsultieren.

  • Ja, orthopädische Maßeinlagen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Es lohnt sich, die genauen Regelungen zu prüfen, um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Informationen zu individuellen Orthopädischen Maßeinlagen für höchsten Komfort findest du hier: https://de.photosmap.com/

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